Assistenzleistung Wohnen und Sozialraum

Was bedeutet das?

Assistenzleistung  im eigenen Wohnraum bedeutet, dass wir unsere Klient*innen in ihrem Alltag begleiten und versuchen, ihnen eine eigenständige Lebensführung, soziale und berufliche (Wieder-) Eingliederung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Art und Umfang der Unterstützungsangebote orientieren sich wesentlich am individuellen Krankheitsverlauf, am lebensgeschichtlichen Hintergrund und den Möglichkeiten und Ressourcen der Betroffenen.

Wir unterstützen die Klient*innen in den folgenden Bereichen:

  • Sicherstellung und Erledigung von alltäglichen Aufgaben und Routinen in der eigenen Häuslichkeit, dem Wohnumfeld und dem Sozialraum
    Selbstversorgung der leistungsberechtigten Person
  • Förderung eines positiven Umgangs mit der jeweiligen psychischen Erkrankung oder der seelischen Behinderung
  • Entwicklung und Umsetzung von Zukunftsperspektiven und Interessen in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Arbeit, Wohnen, Partnerschaft, Familienplanung
    und soziale Sicherheit
  • Hilfe bei der Strukturierung des Alltags
  • Unterstützung bei Aufbau und Aufrechterhaltung von sozialen Beziehungen sowie Vermeidung von Isolation
  • Stärkung der Resilienz und der Fähigkeit des Umgangs mit Belastungssituationen
  • Assistenz bei der Inanspruchnahme von medizinischer Versorgung und Umsetzung von ärztlichen und therapeutischen Anordnungen und Empfehlungen
  • Substitutionsbegleitung

Zielgruppe

Die Zielgruppe für die Eingliederungshilfe sind im Sinne des § 4 Abs. 1 LRV Menschen, die eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können (32 Abs. 1 SGB IX), oder Menschen, die von einer solchen Behinderung bedroht sind (§2 Abs. 1S SGB IX).

Unsere Assistenzleistungen richten sich in der Regel an erwachsene Menschen, die
mit HIV oder HCV (Hepatitis C) infiziert sind Angehörige / Zugehörige von Menschen, die mit HIV oder HCV infiziert sind.

Es können auch Menschen aufgenommen werden, die nicht zu dieser oben genannten Zielgruppe gehören, aber im Sinne des § 4 Abs. 1 LRV eine seelische Beeinträchtigung haben oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.

Wo finden die Assistenzleistungen statt?

Unsere zuständigen Betreuer*innen begleiten die Klient*innen in ihrem Alltag mit Hausbesuchen oder bei verschiedenen Stellen wie Ämtern, Gerichte, Kliniken, etc.

Unsere Klient*innen können zu uns in die Aidshilfe kommen, sich mit Fragen und Wünschen an ihren zuständigen Mitarbeitenden wenden, Neuigkeiten besprechen oder an einem unserer vielen Angebote und Projekte teilnehmen.

Assistenz im eigenen Wohnraum

In der Regel leben die Menschen, die diese Unterstützung bekommen, in angemieteten Wohnungen. Wir bieten aber auch Wohnraum an, beispielsweise in dem Wohnprojekt Tante Huber in der Tübinger Südstadt (ein Projekt des Mietshäuser Syndikats) oder in Wohnungen, die wir als Verein angemietet haben oder zur Verfügung stellen. Außerdem sind wir sind Mitglied im Verein WohnWerk e.V.

Rechtliche Grundlagen

Die Rechtsgrundlage des Leistungsangebots zur Sozialen Teilhabe / Assistenzleistung bei Menschen mit seelischer Behinderung bzw. die von seelischer Behinderung bedroht sind ist § 113 Abs. 2 Nr. 2 i.V. m. § 78 Abs. 1,3 und 5 SGB IX.

Die rechtliche Grundlage für die Leistungserbringung durch die Aidshilfe Tübingen-Reutlingen bildet die „Leistungsvereinbarung für Assistenz im eigenen Wohnraum“ mit dem Landkreis Tübingen.

Finanzierung

Die Kosten werden zumeist durch den Sozialhilfekostenträger finanziert, außer das Vermögen oder das Einkommen überschreiten die gesetzlichen Grenzen.

Ansprechpartner*innen

Miriam Fetzer
miriam.fetzer@aidshilfe-tuebingen-reutlingen.de

Thomas Pfister
thomas.pfister@aidshilfe-tuebingen-reutlingen.de

So erreichst du uns

Adresse
Ambulante Hilfe Tübingen
Herrenberger Straße 9
72070 Tübingen

Telefon
07071­ 49922

E-Mail
info@ambulante-hilfe-tuebingen.de

Sprechstunden
Montag
15-17 Uhr

Mittwoch – Freitag
10-12 Uhr